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Grunderwerbsteuer,Bemessungsgrundlage

Mein Mandant möchte auf dem Grund und Boden, welcher seiner GmbH gehört, ein Einfamilienhaus bauen. Er trägt alle Kosten des Hauses. Erst ca. zwei Jahre nach Beendigung des Baus kann aus baurechtlichen Gründen ein Verkauf des entsprechenden Teilgrundstücks von Seiten der GmbH an meinen Mandanten erfolgen. Besteht aus grunderwerbsteuerlicher Sicht die Gefahr, dass nunmehr nicht nur der verkaufte Grund und Boden, sondern auch das darauf stehende Gebäude in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einbezogen wird, da es ja bürgerlich-rechtlich zum Grundstück gehört?
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