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Einbringung in GmbH,nachträgliche Anschaffungskosten

Bei einem Mdt. haben wir im Jahr 2018 die Einzelfirma in eine GmbH eingebracht. Das Finanzamt fingierte durch die Einbringung einen Erwerbstatbestand und setzte auf die Grundstücke der Einzelfirma, welche nun im Betriebsvermögen der GmbH belegen sind, GrESt fest. Nun stellt sich im Zuge der Jahresabschlusserstellung die Frage, wie die GrESt-Zahlung zu behandeln ist? Ist diese als nachträgliche Anschaffungskosten auf die Grundstücke zu aktivieren oder sind die Steuerzahlungen laufender Aufwand in der GmbH, da diese aus der Einbringung resultieren und tatsächlich ja keine Veräußerung vonstatten ging? Da in der GmbH Gewinn anfällt, wäre uns daran gelegen, die Steuerzahlung als Aufwand behandeln zu können.
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