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§ 3 Nr. 3 GrEStG,Erbeserbe,Erbteilskauf durch Miterben

Folgender Sachverhalt: Die Erbengemeinschaft X, bestehend aus den Geschwistern A und B (jeweils 50 %), ist Besitzerin von Grundstücken. Auf denen betreibt die GmbH mit den beiden Gesellschaftern A und B (jeweils 50 %) ihren Betrieb: klassische Betriebsaufspaltung. A und B versterben kurz hintereinander. Erben von A sind Ehefrau C und Tochter D – Erbe von B ist Ehemann E. Ehemann E verstirbt: Erben sind Tochter F und Sohn G. Rechtlich ist es wohl so, dass die beiden Erbengemeinschaften C+D und F+G Beteiligte der Erbengemeinschaft X sind. Nun wollen F+G ausscheiden. Hierzu soll Bargeld fließen und G erhält ein Grundstück der Erbengemeinschaft X. Da C schon älter ist, wurde darüber nachgedacht, dass nur die Tochter D die Anteile von F+G übernimmt. Meine Frage hierzu: Fällt bei dieser (disquotalen) Übernahme Grunderwerbsteuer an? Wäre die Übernahme nur grunderwerbsteuerfrei, wenn die Ehefrau C gem. ihrem Anteil an der Erbengemeinschaft X auch Anteile an der Erbengemeinschaft F+G übernimmt?
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