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§ 3 Nr. 4 (und 5) GrEStG,Scheidungsvereinbarung

Wir betreuen seit vielen Jahren ein Ehepaar. Den Ehegatten gehört je zur Hälfte ein Hausgrundstück. Die Ehegatten möchten sich nun scheiden lassen. Sie leben bereits getrennt. Der Ehemann wollte den hälftigen Miteigentumsanteil seiner Ehefrau käuflich erwerben. Eine notarielle Urkunde über den Kauf des hälftigen Anteils wurde bereits unterzeichnet. In dieser Scheidungsvereinbarung werden diverse nacheheliche Sachverhalte geregelt. In einer Anlage zur Scheidungsvereinbarung wird dann innerhalb dieser notariellen Urkunde geregelt, dass die Ehefrau den hälftigen Anteil an ihren Ehemann überlässt. Der Ehemann verpflichtet sich, im Gegenzug einen Betrag von 400.000 € zu bezahlen. Dies entspricht dem hälftigen Wert des gesamten Grundstücks. Weiter wird geregelt, dass ein Teilbetrag von 200.000 € sofort fällig ist. Die zweite Hälfte des Kaufbetrags ist erst im Januar 2023 zu bezahlen. Die Ehe sollte bis zu diesem Zeitpunkt geschieden sein. Der Eigentumsübergang im Grundbuch soll nach Zahlung der ersten Hälfte, also von 200 T€, erfolgen. Der wirtschaftliche Übergang erfolgt mit sofortiger Wirkung. Wir gehen davon aus, dass Grunderwerbsteuer auf den Gesamtkaufpreis von 400 T€ nicht anfällt. Ist dies richtig?
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