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vermögensverwaltende GbR,Übertragung

Wir begleiten einen Mandanten, der aktuell noch Alleineigentümer eines Grundstücks ist, Frist gem. § 23 EStG ist bereits abgelaufen. Dieses Grundstück möchte er auf eine neu gegründete GbR (bestehend aus ihm selbst zu 25 % und seinen drei Kindern mit jeweils 25 %) übertragen. Die Übertragung wird voraussichtlich voll unentgeltlich erfolgen. Haben wir hier ein grunderwerbsteuerliches Problem, insbesondere im Hinblick auf das ab 01.07.2021 neu geltende Grunderwerbsteuergesetz? Ohnehin sind unseres Erachtens ja Schenkungen von der Grunderwerbsteuer befreit, oder? Aber selbst wenn das Grundstück teilentgeltlich an die GbR übertragen werden würde, dürfte doch unseres Erachtens kein grunderwerbsteuerrelevanter Vorgang gegeben sein, oder? Wäre das ein Fall einer Anteilsvereinigung in einer Hand? Das Grundstück geht zu 100 % auf die Personengesellschaft/vermögensverwaltende GbR über. An der GbR ist aber der Alteigentümer als Gesellschafter mit 25 % beteiligt, insoweit dürfte nach § 5 Grunderwerbsteuergesetz doch gar keine Grunderwerbsteuer anfallen? Neue Gesellschafter sind nur mit 3 x 25 % = 75 % gegeben, somit nicht mehr als 90 %. Im Übrigen sind die 3 x 25 % ja ohnehin Kinder unseres übertragenden Mandanten und diese Übertragungsvorgänge wären doch auch dann, da Übertragung mittelbar an Verwandte in gerader Linie erfolgte, grunderwerbsteuerbefreit, oder?
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