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§ 1 Abs. 2a GrEStG,§ 3 GrEStG

Es sollen 100 % der Anteile an einer GmbH & Co. KG im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich vom Alleingesellschafter (= Elternteil) auf zwei Kinder übertragen werden, sowohl die Anteile an der KG als auch an der GmbH. In der KG befindet sich eine Immobilie. Unsere Frage richtet sich darauf, ob in diesem Fall Grunderwerbsteuer anfällt?
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