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§ 3 Nr. 3 GrEStG,§ 3 Nr. 6 GrEStG

Vater des Mandanten ist verstorben und hinterlässt neben Bargeld auch ein Grundstück. Erben sind der Mandant und seine Schwester. Der Sohn des Mandanten beabsichtigt, die Anteile am Grundstück von seinem Vater und seiner Tante zu erwerben. Der Erwerb vom Vater wäre m.E. grunderwerbsteuerbefreit nach § 3 Nr. 6 GrEStG. Der Erwerb von der Tante würde m.E. Grunderwerbsteuer auslösen. Würde der Vorgang ebenfalls Grunderwerbsteuer auslösen, wenn nicht das Grundstück direkt, sondern der Erbteil der Schwester des Mandanten seitens des Neffen erworben würde? Ertragsteuerliche Frage (falls möglich): Hätte er in diesem Fall Anschaffungskosten für das Grundstück?
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