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Anteilsvereinigung,Umfang der Besteuerung

A und B (Brüder) sind jeweils zu 50 % Gesellschafter und Geschäftsführer einer Holding GmbH. Diese hält seit Gründung wiederum 50 % an der Immo GmbH. Nun soll die Holding die verbleibenden 50 % Anteile an der Immo GmbH erwerben, so dass sie zu 100 % beteiligt ist. In diesem Fall kommt es ja zu einer Anteilsvereinigung, die grunderwerbsteuerpflichtig ist, § 1 (3) Nr. 1 GrEStG. Frage 1) Fällt hier die Steuer auf den gesamten Immobilienwert an oder nur auf die hinzugekauften 50 %? Frage 2) Könnte die Grunderwerbsteuer dadurch verhindert werden, dass A und B jeweils 7,5 % der Immo-Gesellschaft privat erwerben und die verbleibenden 85 % über die Holding gehalten werden? In diesem Fall wäre m.E. der § 1 (3a) Nr. 1 GrEStG nicht einschlägig.
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