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§ 1 Abs. 2b GrEStG,§ 6a GrEStG

Herr S ist alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der S-GmbH. Der GmbH überlässt er Grundstücke, eine Betriebsaufspaltung liegt vor. Daneben befinden sich im Betriebsvermögen der GmbH noch weitere inländische Grundstücke. Um eine ungewollte Beendigung der Betriebsaufspaltung zu vermeiden, soll die Betriebsaufspaltung in eine gewerblich geprägte Personengesellschaft überführt werden. Die Grundstücke in seinem Privatvermögen werden im Sonderbetriebsvermögen gehalten. Der GmbH-Anteil geht auf die Gesamthand der PersGes über. Damit wird die PersGes neuer Gesellschafter der GmbH. Da über 90 % des Anteils innerhalb von zehn Jahren auf neue Gesellschafter übergehen, wird Grunderwerbsteuer gem. § 1 (2b) GrEStG für die in der GmbH befindlichen Grundstücke ausgelöst. Frage: 1) Wird durch die Überführung der Betriebsaufspaltung in die PersGes tatsächlich GrESt ausgelöst? 2) Gibt es eine Möglichkeit einer Steuerbefreiung auf Ebene der GmbH?
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