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Grunderwerbsteuer,Verkauf PV-Anlage,Betriebsaufgabe

Sachverhalt: – A-GmbH + Co. KG (nachfolgend A) bestehend aus Kommanditist B und Komplementär C-GmbH (Alleingesellschafter = B) – A ist Eigentümerin von Grundstücken und betreibt auf diesen Grundstücken Freiland-Photovoltaikanlagen. – A verkauft im Rahmen einer geplanten Betriebsaufgabe an D (= Ehemann von B und gleichzeitig Geschäftsführer von C) die Grundstücke und Photovoltaikanlagen. – Notar ist der Meinung, dass der Verkauf über ein einheitliches Vertragswerk notariell zu erfolgen hat und keine Trennung in Verkauf Grundstück und Verkauf PV-Anlagen erfolgen kann, da für die Errichtung der PV-Anlage das Grundstück mit einer Grundschuld von der Bank belastet wurde, die den eigentlichen Grundstückswert bei Weitem übersteigt. Fragen: – Fällt für den Verkauf der auf den Grundstücken befindlichen Photovoltaik-Anlagen Grunderwerbsteuer an? – In welchem Zeitrahmen ist eine Betriebsaufgabe als solche anzusehen von Beginn der Veräußerung der ersten wesentlichen Betriebsgrundlage bis zur Veräußerung/Entnahme der letzten wesentlichen Betriebsgrundlage bis hin zur endgültigen Auflösung der A?
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