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§ 1 Abs. 3 GrEStG,Anteilsvereinigung

Bei folgender Frage bitte ich um Ihre Unterstützung: Herr S ist zu 75 % an der R-GmbH beteiligt. Frau S ist zu 25 % an der R-GmbH beteiligt. Im Zuge der Ehescheidung will Frau S nun ihr 25 % an Herrn S verkaufen. Herr S möchte vermeiden, dass dadurch Grunderwerbsteuer anfällt (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG). Daher will er zunächst 15 % an seine Lebensgefährtin Frau T verkaufen. Anschließend soll der Erwerb der 25 % von der Ehefrau erfolgen. Kann durch dieses Vorgehen die Entstehung von GrESt vermieden werden?
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