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§ 3 GrEStG,§ 6 GrEStG,Interpolation

V ist alleiniger Gesellschafter der Grundstücks-GmbH & Co. KG und Vater der Tochter T. Die Grundstücks-GmbH & Co. KG veräußert ein Grundstück an die Tochter T. Eine klassische Grundstücksübertragung von V an T ist gem. § 3 Nr. 6 GrEStG befreit. Beim Übergang eines Grundstücks von einer Gesamthand auf den Gesellschafter wird gem. § 6 GrEStG keine Steuer erhoben. Wie ist es aber im o.g. Sachverhalt, wenn direkt von der GmbH & Co. KG des Vaters V an die Tochter T ein Grundstück veräußert wird? Fällt hier Grunderwerbsteuer an?
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