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§ 3 Nr. 3 GrEStG,§ 9 GrEStG

Die Geschwister A und B sind zu je 1/2 Anteil eingetragene Eigentümer einer Wohnimmobilie, die sie vor Jahren von ihrem Vater geerbt haben. Einem entfernten Verwandten ist ein Wohnungsrecht im Grundbuch eingetragen. A verkauft an B seinen Anteil zu einem Betrag X und behält sich außerdem den Nießbrauch an seinem 50%igen Anteil als Gegenleistung vor, und zwar zu eigenen Gunsten bzw. inhaltsgleich zugunsten des Ehegatten des A. Das Finanzamt setzt Grunderwerbsteuer fest auf den Kaufpreis X, den (halben) Wert des Wohnungsrechts für den Verwandten sowie auf den Wert des Nießbrauchs. Ist dies korrekt oder greift ggf. eine Befreiungsvorschrift?
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