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§ 1 Abs. 2a GrEStG,Steuerbefreiung

A hält 100 % an einer GmbH & Co. KG, welche im Jahr 2022 ein Grundstück gekauft hat. Daneben hält A Anteile an einer vermögensverwaltenden KG mit seinen Kindern. Daran ist er zu 30 % beteiligt. Die vermögensverwaltende KG hält eine leere GmbH zu 100 %. A möchte nun seine Anteile an der GmbH & Co. KG (vgl. oben) in die leere GmbH einbringen. Frage: Fällt bei dem Vorgang der Einbringung Grunderwerbsteuer an?!
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