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§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG,Grundstückkaufvertrag,§ 14 GrEStG

Unser Mandant, eine GbR, wollte ein Grundstück von einer Erbengemeinschaft erwerben. Die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags fand am 10.06.2021 statt. Der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten sollte mit der Kaufpreiszahlung stattfinden. Nun hat sich im Nachhinein herausgestellt, dass der Erbschein der Veräußerer ungültig ist. Der Kaufpreis wurde somit noch nicht überwiesen. Die GbR hat auch noch keinen Zugang zum Grundstück. Ein Grunderwerbsteuerbescheid ist allerdings bereits ergangen. Ist die Grunderwerbsteuer überhaupt entstanden und muss unser Mandant diese nun zahlen? Ist der Vertrag überhaupt gültig? Die GbR ist nach wie vor gewillt, das Grundstück zu erwerben. Die Veräußerer wollen sich um einen neuen, korrekten Erbschein kümmern und das Grundstück wie verabredet veräußern. Dies wird voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen, daher haben wir Bedenken, ob die Grunderwerbsteuer zum jetzigen Zeitpunkt schon fällig bzw. entstanden sein kann.
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