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§ 1 Abs. 3 GrEStG,§ 1 Abs. 3a GrEStG

A und B sind jeweils mit 50 % an einer GbR mit (ausschließlich) Grundbesitz beteiligt. Das Grundstück befindet sich, Stand jetzt, etwas über fünf Jahre im Vermögen der GbR, ein Gesellschafterwechsel hat nie stattgefunden, und das Grundstück befindet sich seit Beginn im Eigentum der GbR. Spätestens im Jahr 2023 möchte A seinen Anteil an der GbR entgeltlich auf B übertragen. Alternativ kann A auch z.B. 40 % an B und 10 % an C (Sohn von B) übertragen lt. Wunsch der Mandanten. Es soll natürlich Grunderwerbsteuer vermieden werden. Mein Lösungsansatz wäre, dass A 35 % an B überträgt und 15 % an C, damit die neue 90-%-Grenze beachtet wurde gem. § 1 Abs. 3 GrEStG.
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