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Grunderwerbsteuer,Schenkung unter Auflage,Bemessungsgrundlage

Sachverhalt: Das Grundstück inkl. EFH gehört zu 50 % dem Neffen N und zu 50 % der Tante T (71 J. alt). Das EFH wird ausschließlich durch T bewohnt. T verschenkt ihren 50-%-Anteil an N und es wird ein lebenslanges Wohnrecht der Tante vereinbart. Der schenkungsteuerliche Wert des Wohnrechts reduziert die Bemessungsgrundlage der Schenkungsteuer. Frage 1: Ist der schenkungsteuerliche Wert des Wohnrechts die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer? Erweiterung Sachverhalt: Tante stirbt nach fünf Jahren. Frage 2: Wirkt sich der Tod vor Ablauf der Zehnjahresfrist auch auf die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer aus?
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