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§ 1 Abs. 2b GrEStG,§ 6a GrEStG

Die im Inland ansässige X-GmbH ist eine Holding-GmbH und als solche zu 100 % beteiligt an folgenden GmbHs: A-GmbH, B-GmbH, C-GmbH. Jede dieser drei GmbHs ist zu jeweils 100 % Eigentümerin eines Grundstücks mit aufstehendem Gebäude. Der Gesamtwert der drei Grundstücke beträgt lt. Gutachten 20 Mio. €. Da im Laufe des Jahres 2022 die fremde Dritte Z-GmbH zu 50 % an den grundbesitzenden GmbHs beteiligt werden soll, plant die X-GmbH in einem ersten Schritt im Jahr 2022 die Gründung einer separaten X-Grundstückverwaltungs-GmbH. Eigentümerin dieser X-Grundstückverwaltungs-GmbH soll zunächst zu 100 % die X-GmbH sein. Nach Gründung der X-Grundstücksverwaltungs-GmbH soll die X-GmbH im Jahr 2022 in einem zweiten Schritt 100 % der Anteile an den grundbesitzenden GmbHs (A-, B-, C-GmbH) zum fremdüblichen Preis von 20 Mio. € an die X-Grundstücksverwaltungs-GmbH verkaufen. In einem dritten Schritt soll, ebenfalls noch im Jahr 2022, die fremde Dritte Z-GmbH 50 % der Anteile an der X-Grundstücksverwaltungs-GmbH zu einem fremdüblichen Preis von der X-GmbH erwerben. Zu folgenden Fragen benötigen wir Ihre Meinung: 1.) Löst der Verkauf der drei grundbesitzenden GmbH von der X-GmbH an die X-Grundstücksverwaltungs-GmbH Grunderwerbsteuer aus, oder greift hier die Vorschrift des § 6a GrEStG? 2.) Löst der Verkauf von 50 % der Anteile an der X-Grundstücksverwaltungs-GmbH an die Z-GmbH Grunderwerbsteuer aus?
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