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§ 1 Abs. 2a GrEStG,Gesellschafterwechsel in GbR

Eine Mandantin, eine Veraltungs-GmbH, besitzt 3% an einer GbR, die ein Grundstück vermietet, das in ihrem Besitz ist (private Vermögensverwaltung). An der Verwaltungs-GmbH sind A (natürliche Person) und B (natürliche Person, verstorben) je zu 50% beteiligt. In den Ramen der Erbauseinandersetzung des Erbes von B soll die GmbH den 3%-Anteil an der Grundstücks-GbR an die XYZ-GBR übertragen. Nach der Übertragung soll die die XYZ-GbR Gesellschafterin der Grundstücks-GbR sein und die Verwaltungs-GmbH soll keinen Anteil mehr an der Grundstücks-GbR haben. Bisher: Verwaltungs-GmbH 3% Weitere Anteilseigner 97% Grundstücks-GbR 100% Nach Übertragung: XYZ-GbR 3% Weitere Anteilseigner 97% Grundstücks-GbR 100 Die Frage ist, ob durch die Übertragung des Anteils Grunderwerbssteuer entsteht?
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