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Grunderwerbsteuer,Vermögen der Gesellschaft,Anteilsübertragung

Bei meiner Mandantin, einer GmbH, befindet sich im Betriebsvermögen ein Gebäude. Nachdem der bisherige Gesellschafter-Geschäftsführer plötzlich verstorben ist, soll die Gesellschaft anderweitig aufgestellt werden. Die Gesellschaft wird derzeit von einem gerichtlich bestellten Gutachter geführt. Es ist geplant, dass sich im Betriebsvermögen befindliche Gebäude zu veräußern. Anschließend sollen die Anteile auf zwei bisherige Mitarbeiter übertragen werden. Um bei der Anteilsübertragung nicht noch Grunderwerbssteuer zahlen zu müssen, soll das Gebäude vorher von der Gesellschaft verkauft werden. Jetzt meine Frage: Reicht hierfür das Vorliegen des notariellen Kaufvertrags oder muss dass Gebäude im Zeitpunkt der Übertragung der Gesellschaftsanteile auch schon im Grundbuch auf den anderen Eigentümer übertragen sein? Da hier die Zeit drängt, würde dies evtl. zeitlich zu lange dauern.
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