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Personenbezogene Steuerbefreiung bei Personengesellschaften,§ 3 Nr. 6 GrEStG

Ein Mandant (Sohn S) erwägt den Erwerb einer Immobilie. Aktueller Eigentümer ist eine GbR. Die GbR bilden zu jeweils 50 % dessen leibliche Mutter M sowie dessen Stiefvater V. Es handelt sich um Privatvermögen. Mutter M und Stiefvater V sind verheiratet. Fraglich ist, ob die allgemeine Ausnahme von der Besteuerung gemäß § 3 Nr. 6 GrEStG greift, wonach der Erwerb eines Grundstücks durch Personen (hier Sohn S), die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind (hier Mutter M und Stiefvater V) […], von der Besteuerung ausgenommen sind. Weiter heißt es in § 3 Nr. 6 GrEStG, dass Stiefkinder den Abkömmlingen gleichstehen. Gilt diese Ausnahme von der Besteuerung auch für den beschriebenen Fall, dass der Erwerb durch den Sohn S vom Veräußerer GbR erfolgt, bzw. greift eine andere Vorschrift, nach der dieser Erwerb von der Grunderwerbsteuer befreit ist?
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