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Einbringung,Anteile,§ 1 Abs. 3 GeEStG

Fällt Grunderwerbsteuer an, wenn an der A-GmbH zwei natürliche Personen X und Y mit je 50 % beteiligt sind und die beiden Gesellschafter ihren jeweils 50-%-Anteil jeweils in eine eigene Holding GmbH (X-Holding GmbH und Y-Holding GmbH) einbringen/einlegen möchten? Danach sollen also die X-Holding GmbH und Y-Holding direkte Gesellschafter der A-GmbH sein. Die natürlichen Personen X und Y halten die X-Holding GmbH und Y-Holding jeweils zu 100 %.
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