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§ 7 Abs. 1 GrEStG,Teilung WEG

Der Mandant ist Bruchteilseigner einer Bruchteilsgemeinschaft, die ein Gebäude/Grund und Boden besitzt. Die Bruchteilsgemeinschaft hat Grund und Boden/Gebäude über eine Teilungserklärung in drei Teileigentümer geteilt. Die drei Teileigentümer sollen an die Bruchteilseigner (einer davon unser Mandant) veräußert werden. Der Veräußerungserlös wird dann wiederum an alle Bruchteilseigner gem. Quote ausgekehrt. Insoweit fließt dem Mandanten Geld aus der Veräußerung wieder zurück. Nunmehr stellt sich die Frage, ob der Mandant die Grunderwerbsteuer auf den vollen Kaufpreis zahlen muss. Denn zum Teil hat dem Mandanten das Grundstück/Gebäude ja bereits gehört. Gibt es da eine Steuerbefreiung zumindest auf den Anteil, der ihm über die Bruchteilsgemeinschaft schon gehört hat (analog Übertragung Gesamthand auf Gesellschafter z.B.)? Derzeit ist der Kaufpreis in voller Höhe im Kaufvertrag ausgewiesen. Würde es einen Unterschied machen, beziehungsweise würde es Grunderwerbsteuer sparen, wenn der Kaufpreis um den Anteil, den der Mandant als Bruchteilseigner aus der Veräußerung zurückerhält, reduziert würde?
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