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§ 1 Abs. 3 GrEStG,Anteilsvereinigung

Folgender Sachverhalt liegt uns vor: Ausgangssituation: Person A hält seit der Gründung 95 % an einer Holding A, Person B hält 5 % an der Holding A. Die Holding hält 100 % an einer operativen A, in welcher Grundvermögen vorhanden ist. Situation: Person B möchte seine 5 % an der Holding A an die Person A abtreten (verkaufen zum Buchwert). Entsteht hierbei Grunderwerbsteuer? Handelt es sich hierbei um einen Vorgang, bei dem es um die Anwachsung von 100 % geht und somit Grunderwerbsteuer entsteht? Oder kommt hier keine Grundsteuer zum Ansatz, da Person A bereits seit der Gründung 95 % der Anteile gehören?
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