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Veräußerung 6 %,Anteil an Persongengesellschaft

Mein Mandant hat im Jahr 2017 94,0 % der Anteile an einer GmbH & Co. KG erworben, die ein inländisches Grundstück in ihrem Vermögen hatte. Die restlichen 6,0 % verblieben aus bekannten Gründen beim Altgesellschafter. Nun wurde die Fünf-Jahres-Frist nicht eingehalten und die Anteile von 6 % wurden an einen Dritten im Jahr 2020 veräußert. Die Anteilsübertragung wurde in der GuE 2020 entsprechend angegeben und erklärt. Meine Fragen: 1. Die Zuständigkeiten vom Betriebs- und Lagefinanzamt fallen in diesem Fall auseinander. Muss ich den Verkauf auch beim Lagefinanzamt anzeigen, obwohl das Betriebsfinanzamt schon alle Unterlagen zum Gesellschafterwechsel bekommen hat? 2. Wie ist die Berechnung der GrESt in diesem Fall? Der Wert der Immobilie steht in der Bilanz mit AK. Der Verkehrswert ist wesentlich höher.
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