Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Grunderwerbsteuer,GbR,Nichterhebung

Zwei Personen sind jeweils Alleineigentümer von zwei gleich großen Grundstücken, die genau nebeneinander liegen. Beide wollen ihre Grundstücke in eine gemeinsame Gesellschaft (GbR) einbringen, um anschließend mit der GbR ein Bauvorhaben zu realisieren. An der neuen Gesellschaft sollen beide zu je 50 % beteiligt sein. Keiner von beiden ist nach der Einbringung der Grundstücke reicher als vorher, d.h., Wertverschiebungen finden im Rahmen der Einbringung nicht statt. Fragen: 1. Fällt hier dennoch Grunderwerbsteuer an, da je hälftig ein tauschähnlicher Vorgang vorliegt? 2. Falls ja, kann dies vermieden werden? Die Rechtsform der künftigen Gesellschaft ist den beiden egal. Es kann eine Bruchteilsgemeinschaft, eine Gesamthandsgemeinschaft oder auch jede andere Rechtsform sein. Wie kann dieser Vorgang gestaltet werden, ohne dass GrESt anfällt?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen