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§ 1 Abs. 2b GrEStG,§ 1 Abs. 3 GrEStG

Sachverhalt: Natürliche Personen A, B und C sind jeweils zu 100 % an ihren Holdings (A-Holding, B-Holding, C-Holding) beteiligt. Die Holdings sind zu jeweils 1/3 an der D-Tochter-GmbH beteiligt. Die D-Tochter-GmbH soll die Anteile an der V-Tochter GmbH (siehe unten) erwerben. Die Veräußerin der Anteile an der V-Tochter-GmbH ist die V-Holding GmbH, welche 100 % der Anteile an der V-Tochter-GmbH hält. Natürliche Person V ist zu 100 % an der V-Holding-GmbH beteiligt. Am 06.12.2021 hat die V-Tochter-GmbH einen Kaufvertrag zum Erwerb einer Immobilie abgeschlossen. Der Kaufpreis floss zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Der Übergang von Nutzen und Lasten erfolgte ebenfalls noch nicht zu diesem Zeitpunkt. Am 22.12.2021 wurde der Anteilskaufvertrag unterschrieben. Die D-Tochter-GmbH erwarb 100 % der Anteile an der V-Tochter-GmbH von der V-Holding-GmbH (inkl. des Kaufrechts auf die Immobilie). Der Kaufpreis für den Erwerb der Immobilie floss erst, nachdem die Anteile an der V-Tochter-GmbH durch die V-Holding-GmbH an die D-Tochter-GmbH veräußert wurden. Nutzen und Lasten gingen ebenfalls erst nach der Anteilsveräußerung über. Fragen: Frage 1a: a) Wie ist der Sachverhalt grunderwerbsteuerlich zu bewerten (Rechtslage vor dem 01.07.2022)? b) Führt die Veräußerung der Anteile an der V-Tochter-GmbH zu einer grunderwerbsteuerlichen Belastung, wenn ein Kaufvertrag über einen Immobilienkauf zwar bereits unterschrieben ist, der Kaufpreis aber erst später bezahlt wird und Nutzen und Lasten erst nach Kaufpreiszahlung übergehen (Rechtslage vor dem 01.07.2022)? Frage 1b: Sind hier Behaltensfristen für die Immobilie oder die Anteile an der V-Tochter-GmbH zu beachten? Frage 2a: Wie wäre der Sachverhalt nach dem 01.07.2022 zu bewerten? Führt die Veräußerung der Anteile an der V-Tochter-GmbH zu einer grunderwerbsteuerlichen Belastung, wenn ein Kaufvertrag über einen Immobilienkauf zwar bereits unterschrieben ist, der Kaufpreis aber erst später bezahlt wird und Nutzen und Lasten erst nach Kaufpreiszahlung übergehen? Frage 2b: Sind hier Behaltensfristen für die Immobilie oder die Anteile an der V-Tochter-GmbH zu beachten? Frage 3a: Wie wäre der Sachverhalt zu bewerten, wenn keine Anteilsvereinigung in einer Hand (D-Tochter-GmbH) vorläge, sondern die A-Holding-GmbH, die B-Holding-GmbH und die C-Holding-GmbH die Anteile an der V-Tochter-GmbH zu jeweils 1/3 erwerben würden? Frage 3b: Sind hier Behaltensfristen für die Immobilie oder die Anteile an der V-Tochter-GmbH zu beachten?
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