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Bestellung eines Erbbaurechts,Grunderwerbsteuer,Betriebsausgabe

Eine Kommune befasst sich derzeit mit den Planungen für ein neues Gewerbegebiet. Da der Flächenerwerb immer schwieriger wird, werden neue Lösungsansätze gesucht. Hierbei ist folgende Überlegung in den Raum gestellt worden: – Vergabe von Gewerbegrundstücken über einen Erbbaurechtsvertrag, bedeutet, die Kommune schließt mit den Eigentümern der landwirtschaftlichen Fläche einen Erbbaurechtsvertrag und zugleich mit dem Gewerbetreibenden, der dieses bebauen möchte, einen Untererbbaurechtsvertrag Hierzu folgende Fragen: a) Gehört das erbbaurechtsbelastete Grundstück weiterhin zum Betriebsvermögen des Landwirts, und was ist hierbei zu beachten? b) Kann der Gewerbetreibende den Erbbauzins steuerlich abschreiben? c) Wird die Grunderwerbsteuer für beide Erbbaurechtsverträge fällig? d) Ist aufgrund des o.a. Sachverhalts noch etwas steuerlich zu beachten?
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