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Grunderwerbsteuer,Erbengemeinschaft,Auflösung

Einer meiner Mandanten ist zusammen mit seinem Bruder an einer Erbengemeinschaft mit noch weiteren Personen beteiligt. Die Erbengemeinschaft ist zum einen Eigentümer einer verpachteten landwirtschaftlichen Parzelle. Des Weiteren bezieht sie Erbpacht aus in Erbpacht vergebenen Grundstücken (Eigentumswohnungen). Außerdem erzielt sie noch Einkünfte aus zwei vermieteten Eigentumswohnungen. Der Bruder möchte nun aus der Erbengemeinschaft ausscheiden, und mein Mandant möchte seine Anteile an der Erbengemeinschaft übernehmen. Es ist ein Kaufpreis auf Basis der hochgerechneten zu erzielenden Einnahmen (Pacht/Erbbauzins/Mieteinnahmen) errechnet worden. Ich gehe davon aus, dass hier keine Grunderwerbsteuer anfällt, da es sich um Eigentumsübergang im Rahmen der (Teil-)Auflösung einer Erbengemeinschaft handelt.
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