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§ 2 GrEStG,E-Ladesäulen

Die A-GmbH kauft ein Grundstück mit einer Tiefgarage, in der mehrere E-Ladestationen/-säulen sind. Das Grundstück soll überwiegend vermietet werden. Die vermieteten Flächen sollen für einen Hotelbetrieb sowie für Bürozwecke genutzt werden. Frage: Gehört der anteilige Kaufpreis für die E-Ladestationen/-säulen zur Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer?
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