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§ 5 GrEStG,Auflösung KG

Unser Mandant hat ein Grundstück in seine Ein-Mann GmbH & Co. KG eingebracht. Die GmbH ist nicht am Vermögen beteiligt. Auf dem Grundstück wurden Eigentumswohnungen errichtet und anschließend verkauft. Fällt auf den Einbringungsvorgang rückwirkend Grunderwerbsteuer an, wenn die KG innerhalb von nunmehr zehn Jahren aufgelöst wird?
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