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Erbauseinandersetzung,Anschaffung

Die Töchter S1, S2, S3 haben nach dem Tod der Mutter das bisher von der Mutter seit mehr als zehn Jahren selbstgenutzte Einfamilienhaus geerbt und wurden als Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen. Das EFH ist jetzt vermietet. Das Grundstück soll auf S1 zu Alleineigentum übertragen werden. S2 und S3 erhalten von S1 entsprechende Ausgleichszahlungen. Weiteres Vermögen wurde nicht übertragen. S1 möchte anschließend die Hälfte des Grundstücks auf ihren Ehemann als ehebedingte Zuwendung übertragen. 1. Kann dieser Übertragungsvertrag sofort in einer separaten Urkunde beim Notar protokolliert werden oder ist eine gewisse „Schamfrist“ einzuhalten? 2. Ist die Übertragung von S2 und S3 auf S1 von der Grunderwerbsteuer befreit? 3. Steht den Eheleuten die Abschreibung aus den Ausgleichszahlungen (nach Abzug des GuB-Anteils) im Rahmen der V+V Einkünfte zu? 4. Handelt es sich um einen Anschaffungsvorgang, der eine neue Zehn-Jahres-Frist i.S. von § 23 (1) Nr. 1 EStG auslöst? 5. Wie kann sichergestellt werden, dass das FA keine Teilschenkung bei der Übertragung von S2 und S3 auf S1 unterstellt?
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