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§ 5 GrEStG,§ 6 GrEStG

Meine Mandanten haben im Jahr 2020 ein Grundstück von dem Gesamthandsvermögen (seit 1990) einer GmbH & Co. KG in ihr jeweiliges Sonderbetriebsvermögen einer im Jahr 2019 neu gegründeten beteiligungsidentischen GmbH & Co. KG eingelegt. Beteiligung KG alt: Kommanditist A 41,33 %, Kommanditist B 51,67 %, Komplementär GmbH 7 %. Beteiligung KG neu: wie vor. Einlage im Jahr 2020 in das jeweilige Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter der KG neu zu Bruchteilen in vorgenannten Beteiligungshöhen. Nun planen meine Mandanten, ihre jeweiligen Anteile an dem Grundstück aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen der KG neu zu übertragen. Die Beteiligungsverhältnisse bleiben gleich. Löst diese Einlage vom Sonderbetriebsvermögen der KG neu in das Gesamthandsvermögen der KG neu Grunderwerbsteuer aus?
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