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Anteilstausch,§ 1 Abs. 2b GrEStG,§ 1 Abs. 3 GrEStG

Unsere Mandanten bestehend aus Mann und Frau sind Kommandisten einer gewerblichen KG (Coaching). Darüber hinaus hält unsere Mandantin die Anteile an einer GmbH. Der Mann hält 25 % der Anteile. Die Frau hält 25 % der Anteile. Die restlichen 50 % werden von zwei Kindern gehalten. Im Betriebsvermögen der GmbH befindet sich eine Immobilie. Diese Immobilie wird vermietet an die KG. 1. Die Anteile der Eltern (50 %) sollen in eine Holding-GmbH eingebracht werden. Vertraglich wird festgehalten, dass die Mehrheit der Stimmrechte den Eltern mit 50 % Anteil zugerechnet werden können. 2. Kann der Anteilstausch erfolgen, da zwar nur 50 % der Anteile gehalten werden, aber die Mehrheit der Stimmrechte vorliegen? Wie kann dies im GesV formuliert werden? 3. Löst der Anteilstausch Grunderwerbsteuer aus? Es werden ja nur 50 % der Anteile auf die Holding-GmbH übertragen. 4. Sollten die Eltern bzw. die Holding-GmbH weitere 25 % der Anteile von einem Kind erhalten, würden die Eltern in Summe 75 % der Anteile halten? Würde sich hierbei im Hinblick auf die Grunderwerbsteuer etwas ändern? Wie kann der Vorgang ohne das Auslösen der Grunderwerbsteuer ausgelöst werden?
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