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Einbringung,Betriebsstätte

Sachverhalt: Eine türkische Muttergesellschaft in der Rechtsform einer A.S. (Anonim Sirket) (Gesellschafter ist eine natürliche Person mit Wohnsitz im Inland), vergleichbare Rechtsform einer inländischen GmbH, unterhält in Deutschland eine Betriebsstätte. Die Betriebsstätte ist in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Die Betriebsstätte erzielt ausschließlich Einnahmen aus der Vermietung von drei Immobilien. Die Betriebsstätte hat eigene Mitarbeiter sowie Pkws und weitere WG des AV/UV. Die Immobilien sollen an eine von der Muttergesellschaft zu gründende GmbH veräußert werden. Die Immobilien sollen unter Wert verkauft werden, um GrESt zu sparen (Differenz zwischen Verkaufswert und gemeinem Wert wird als verdeckte Einlage behandelt). Frage: 1. Können die Immobilien in Form eines Asset-Deals aus der Betriebsstätte ohne weiteres an die neu zu gründende GmbH veräußert werden? 2. Kommt es ggf. zu einer Schlussbesteuerung bzw. wird dadurch die Beendigung der Betriebsstätte bewirkt? 3. Was passiert mit den verbleibenden WG in der Betriebsstätte? 4. Könnte alternativ, wenn es zur Aufdeckung von stillen Reserven kommt, die Betriebsstätte in die neu zu gründende GmbH steuerneutral nach § 20 UmwStG eingebracht werden?
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