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§ 1 Abs. 3 GrEStG,Anteile im Sonderbetriebsvermögen

Die Eheleute A und B sind zu je 50 % an der C-GmbH & Co. KG (C-KG) beteiligt. Die C-KG hält 100 % an der D-GmbH. Diese hält 90 % der Anteile an der E-GmbH. Die übrigen 10 % hält A. Die D- und E-GmbH verfügen über Grundbesitz. A betreibt ein Einzelunternehmen (EU). Zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen des EU gehören die 10 % Anteile an der E-GmbH. A möchte das EU in die C-KG einbringen. Ich gehe davon aus, dass es bei einer Übertragung der Anteile an der E-GmbH in das Gesamthandsvermögen der C-KG zu einer mittelbaren Anteilsvereinigung und damit zu Grunderwerbsteuer kommt. Wie sieht es aus, wenn A die Anteile nicht auf die C-KG überträgt, sondern als Sonderbetriebsvermögen einbringt?
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