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Share Deal,Mittelbarer Anteilseignerwechsel,Verhältnis § 1 Abs. 2b GrEStG zu § 1 Abs. 3 GrEStG

Die A-GmbH hat ihren Sitz und Geschäftsbetrieb im Inland. Zur A-GmbH gehört inländischer Grundbesitz. Der alleinige Gesellschafter der A-GmbH ist die B-Limited mit Sitz in BVI. Die B-Limited hat als einzigen Gesellschafter die natürliche Person C mit Sitz im Drittland. C überträgt seinen Gesellschaftsanteil im Jahr 2021 auf die natürliche Person D mit Sitz im Drittland. Einziger Gesellschafter der B-Limited ist nunmehr D. Fragen: 1) Wurde Grunderwerbsteuer ausgelöst? 2) Wer ist Schuldner der Grunderwerbsteuer? 3) Ist Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer der Grundbesitzwert nach dem Bewertungsgesetz, oder kann auch ein Verkehrswertgutachten als Bemessungsgrundlage herangezogen werden?
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