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Grunderwerbsteuer,Steuerbefreiung,Zwangsversteigerung

Unsere Anfrage richtet sich nach Anfall von Grunderwerbsteuer in folgender Situation: Es wurde eine Immobilie im Rahmen der Zwangsversteigerung zur Aufhebung einer Erbengemeinschaft erworben. Die Besitzverhältnisse bis zur Versteigerung stellen sich wie folgt dar: Bis 2010 Immobilie im Besitz des Erblassers 1, verheiratet, zwei Kinder (K 1 und K 2) 2010 Tod des Erblassers 1. Übergang der Immobilie im Rahmen Erbfolge zu 50 % auf Ehefrau (Erblasser 2), zu je 25 % auf die zwei Kinder. 2011 Tod der Ehefrau (Erblasser 2): Übergang der im Besitz des Erblassers 2 befindlichen 50 % der Immobilie auf die Kinder K1 und K2 zu je 25 % 2020 Antrag auf Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Erbengemeinschaft durch K 1 2021 Zwangsversteigerung Ersteigerung durch Kind K 1 – 25 % und Ehegatte des Kinds K1 – 25 % sowie durch zwei Kinder der Eheleute (K1 und Ehemann) je 25 % Fällt hier Grunderwerbsteuer an? Falls ja, für wen?
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