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Holdingstruktur,§ 1 Abs. 2b GrEStG,§ 6a GrEStG

Wir haben eine GmbH mit drei natürlichen Personen als Gesellschafter, die jeweils zu 1/3 an der GmbH beteiligt sind. Die GmbH hält zahlreiche Immobilien als Vermietungsobjekte. Nun wollen alle drei Gesellschafter eine eigene Holding GmbH gründen und ihre jeweiligen Anteile an der Immobilien-GmbH in die jeweils eigene Holding einbringen. Es besteht nun die Überlegung, ob alle drei Gesellschafter jeweils eine eigene GmbH & Co. KG gründen, hier ihre Anteile an der Immobilien-GmbH einlegen und nach Ablauf der Sperrfrist als Kommanditist austreten. Somit würde der jeweilige Kommanditistenanteil der GmbH anwachsen und es wäre eine Holdingstruktur entstanden, da nun die (ehemaligen Komplementär-)GmbHs die Anteile an der Immobilien-GmbH halten. Fällt bei diesem Ablauf Grunderwerbsteuer an? Falls ja, gibt es ggf. einen Weg, eine Holdingstruktur mit drei Holding-GmbHs zu erreichen, ohne Grunderwerbsteuer auszulösen?
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