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Erstattung Grunderwerbsteuer,Rückabwicklung,§ 16 GrEStG

A schließt einen notariellen Kaufvertrag über den Erwerb von Grundbesitz. Die Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eigentumsübertragung für A wird im Grundbuch eingetragen. A bezahlt die festgesetzte Grunderwerbsteuer. Misslicherweise schafft es A jedoch im Ergebnis nicht, eine erforderliche Bankfinanzierung des Kaufpreises für den Grundbesitz zu erreichen. Der Kaufpreis wird letztlich nicht gezahlt, eine Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt nicht, und die Angelegenheit wird „rückabgewickelt“. Frage: Ist die von A gezahlte Grunderwerbsteuer erstattungsfähig?
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