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§ 1 Abs. 2a GrEStG,GbR

Meine beiden Mandanten A und B haben eine Bauträger-GbR gegründet. A ist mit 70 % und B mit 30 % an der GbR beteiligt. Mittels Kaufvertrags wurde ein Grundstück erworben. Jedoch müssen noch endgültige Vermessungsarbeiten an dem zu erwerbenden Grundstück vorgenommen werden, so dass bisher noch keine Kaufpreiszahlung und keine Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch eingetragen ist. Nichtdestotrotz hat die GbR nach Abschluss des Kaufvertrags einen Grunderwerbsteuerbescheid auf die Bauträger-GbR erhalten und bezahlt. Im Grundbuch soll die GbR als Eigentümer eingetragen werden. Jetzt soll vor Kaufpreiszahlung der 30%ige Gesellschafter B durch C ersetzt werden. Wird jetzt ggf. durch diesen 30%igen Gesellschafterwechsel erneut Grunderwerbsteuer fällig?
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