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§ 5 GrEStG,§ 6 GrEStG,Anwachsung

Im Ausgangsfall möchten Eheleute, welche gemeinsam Eigentümer eines Grundstücks mit aufstehendem Gebäude sind, dieses an die Kinder übertragen. Während die Übertragung an die Kinder im ersten Schritt von der Grundsteuer befreit ist, soll die Gestaltung so erfolgen, dass auch beim Auflösen der Nachfolgegesellschaft (GbR oder Bruchteilsgemeinschaft) keine bzw. eine möglichst niedrige Grunderwerbsteuer anfällt. Bei Gründung einer Bruchteilsgemeinschaft: Fällt die Grunderwerbsteuer bei dem Verkauf des Anteils eines Kindes an ein anderes Kind an? Fällt die Grunderwerbsteuer bei einer Schenkung des Anteils eines Kindes an ein anderes Kind an? Bei Gründung einer GbR: Fällt die Grunderwerbsteuer beim Verkauf der GbR-Anteile eines Kindes an ein anderes (Auflösung der GbR, da nun ein Kind im Alleineigentum des Grundstücks ist) an? Fällt die Grunderwerbsteuer bei einer Schenkung der GbR-Anteile eines Kindes an ein anderes (ebenfalls Auflösung der GbR) an? Kann die GbR in eine Bruchteilsgemeinschaft umgewandelt werden, ohne dass Grunderwerbsteuer erhoben wird? Muss der Gesellschaftervertrag der entstehenden GbR ebenfalls notariell festgehalten werden?
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