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§ 3 Nr. 3 GrEStG,Grundstücksverkauf zwischen Geschwistern

Eine Mandantin von uns hat im Jahr 2017 von ihrem Vater zusammen mit ihrer Schwester das Elternhaus zu je 50 % übertragen bekommen. Im Jahr 2021 ist der Vater verstorben, und danach hat meine Mandantin die andere Hälfte des Hauses von ihrer Schwester abgekauft. Das Finanzamt hat nun Grunderwerbsteuer festgesetzt. Meine Frage ist, ob das richtig ist. Hätten die Schwestern im Erbgang als Erbengemeinschaft das Haus erworben, wäre der Vorgang ja auch grunderwerbsteuerfrei.
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