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Grunderwerbsteuerbefreiung,Veräußerung nach Scheidung

Mein Mandant ist seit 2012 (insgesamt zehn Jahre) von seiner Frau geschieden. Die Ehegatten lebten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ein Zugewinnausgleich wurde allerdings nicht gezahlt, da nicht notwendig. Wie sieht es bei Grundstücksveräußerungen zwischen diesen Ex-Ehegatten zehn Jahre nach der Scheidung aus? Ist z.B. § 3 (Nr. 4 oder 5) GrEStG anwendbar?
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