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§ 3 Nr. 3 GrEStG,Teilungsversteigerung

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben folgenden Fall: eine Erbengemeinschaft bestehend aus 2 Brüdern A + B haben ein Zweifamilienhaus. Die Erbauseinandersetzung wird im Rahmen einer Zwangsversteigerung, veranlasst durch A getrennt. In der Zwangsversteigerung ersteigert der Gesellschafter B die Immobilie zum alleinigen Besitz. Unsere Frage: Löst dieser Vorgang Grunderwerbsteuer aus? U.E. sind 50% des Anteils den B als seinen Anteil aus der Erbengemeinschaft erwirbt nicht grunderwerbsteuerbar da Personenidentität besteht. Aber ist der „Kauf“ des B für den Anteil des A Grunderwerbsteuerpflichtig? Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
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