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§ 9 GrEStG,Bemessungsgrundlage unter Verkehrswert,§ 6a GrEStG

Muttergesellschaft von A und B GmbH ist die Stadt X. Diese ist jeweils zu 100 Prozent an A und B beteiligt. B verkauft an A ein Grundstück zu 10% des Verkehrswert. Fraglich ist, auf welche BMG die GrESt festgesetzt wird. Nur auf KP oder KP+X=Teilwert. Handelsbilanziell wird die Differenz zw. KP und TW in die KapRL gebucht. Kann der Verkauf an B unter § 6a GrEStG fallen? Es handelt sich jedoch nicht um einen Teilbetrieb/Abspaltung.
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