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Grunderwerbsteuer,Steuerbefreiung,Auflösung Erbengemeinschaft

A ist im Jahr 2005 verstorben und hat seinen vier Kindern verschiedene Grundstücke hinterlassen. Aufgrund von Flurbereinigungsverfahren ist der Erbschein erst aktuell ausgestellt worden, die Kinder erben gemeinschaftlich. Diese Erbengemeinschaft soll nun dergestalt auseinandergesetzt werden, dass ein Kind (CM) die Grundstücke übernimmt und die anderen Geschwister auszahlt. Frage: Fällt Grunderwerbsteuer für CM an?
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