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Formwechsel,Steuer

Sehr geehrte Damen und Herren, A und B sind zu 94 % und 6 % an der GmbH & Co. KG als Kommanditisten beteiligt. Die VerwaltungsGmbH übernimmt lediglich die Haftung und ist nicht an dem Unternehmen beteiligt. Die KG ist die Eigentümerin eines Grundstücks. A hat seine Beteiligung im Jahr 2012 ohne GrESt erworben, seine Frau B hat Ihre Anteile in 2019 gekauft. In 2023 soll die KG in die GmbH umgewandelt (rückwirkend zum 01.01.2023). Frage: 1. Entsteht die GrESt rückwirkend für den damaligen Erwerb der Anteile (in 2012 und 2019) 2. Entsteht die GrESt aufgrund des Formwechsels? Vielen Dank!
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