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§ 1 Abs. 2a GrEStG,§ 8 GrEStG

Die Eheleute besitzen seit 15 Jahren Grundstücke im Werte von 6.000.000,00 € im Privatvermögen. Die Grundstücke wurden alle privat vermietet. Es bestehen noch Bankverbindlichkeiten in Höhe von 2.000.000,00 €. Ziel ist es, die Grundstücke in eine Immobilien-GmbH, dessen Gesellschafter die beiden Kinder sind, zu überführen. Frage 1 a Die Eheleute übertragen die Grundstücke mit Schulden auf eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG oder GbR, dessen Gesellschafter die beiden Kinder sind. Kann diese Übertragung ohne Grunderwerbsteuerpflicht erfolgen? Frage 1 b Die Kinder führen einen Formwechsel der GbR oder GmbH & Co. KG in eine reine GmbH durch. Kann dieser Vorgang ohne Grunderwerbsteuerpflicht erfolgen? Frage 2 Die Kinder, die in einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG oder OHG die Grundstücke halten, beantragen das Optionsmodell nach § 1a KStG. Löst diese Option Grunderwerbsteuer aus?
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