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§ 1 Abs. 2b GrEStG,§ 5 GrEStG

R ist Eigentümer eines Besitzunternehmen. Diese vermietet Grundstücke an die R GmbH (es liegt eine Betriebsaufspaltung vor). Die Grundstücke als auch die Anteile an der R GmbH (R hält 100 %) sind im Anlagevermögen des Besitzunternehmen. Im Zuge der Unternehmensnachfolge gründet R am 6.4.2022 die R GmbH & Co KG. Nach Gründung bringt er sein Besitzunternehmen zu BW in das Gesamthandsvermögen der R Gmbh & Co KG zum 31.12.2022 ein. Hierbei auch die 100% Anteile an der R GmbH. Die R Gmbh ist Eigentümer einen unbebauten Grundstückes (Anschaffung 2016) mit Wert von 73 TE. Nach Einbringung des Besitzunternehmen überträgt R zum 1.1.2023 50 % der Kommanditanteil an seine Tochter. Das Finanzamt ist der Auffassung, das durch die Einbrigung Grunderwerbsteuer ausgelöst wird. Die Steuerbefreiung des § 6a Grunderwerbsteuergesetz nicht greift, weil die 5 jährige Vorbehaltsfrist nicht eingehalten wurde (KG wurde erst 2022 gegründet). Weiterhin wird vertreten, dass durch die Übertragung der KG Anteile auf die Tochter die Nachbehaltensfristen verletzt wären. Es sei daher Grunderwerbsteuer festzusetzen. Ist diese Auffassung zutreffend? Mich stört hierbei, dass eine isolierte Übertragung von 50 % an die Tochter ja auch keine Steuer ausgelöst hätte.
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